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Fall Arne Semsrott

Pressefreiheit in Gefahr

18.10.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung dazu auf, den Strafrechtsparagrafen 353d Nr.3 zu reformieren.

Hintergrund: Der Paragraf 353d Nr. 3 stellt die Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten vor dem eigentlichen Prozess bislang unter Strafe. Der Journalist Arne Semsrott wurde Anfang diesen Jahres von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, weil er Gerichtsbeschlüsse zur Telefonüberwachung der Letzten Generation veröffentlich hatte. Nach einer Meldung vom Deutschlandfunk wurde er heute zu einer Geldstrafe verurteilt, die jedoch ausgesetzt wird. Semsrott kündigt Revision an.

Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Mariana Friedrich: „Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, den Paragrafen endlich zu reformieren. Er ist längst nicht mehr zeitgemäß und kriminalisiert Journalistinnen und Journalisten, die einfach nur ihrer Arbeit nachgehen.“

Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende macht deutlich, dass Pressefreiheit ein hohes Gut sei. Der Gesetzgeber müsse Berichterstattung zu laufenden Gerichtsverfahren von öffentlichem Interesse ermöglichen, solange die Privatsphäre der Betroffenen beachtet wird. Das beinhalte auch die Veröffentlichung relevanter Gerichtsdokumente, so Friedrich. 

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Gina Schad

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Pressefreiheit Urteile

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Heike Parakenings-Siefert

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