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Gemeinsame Vergütungsregeln

Kieler Nachrichten verurteilt

12.09.2024

Das Landgericht Flensburg hat dem Verlag der Kieler Nachrichten verboten, unzulässige Klauseln in Verträgen mit hauptberuflich tätigen freien Journalistinnen und Journalisten zu vereinbaren (AZ: 8 O 117/24).

Nach der Klage des Deutschen Journalisten-Verbands und ver.di darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. diese Klauseln künftig nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.

Erst im Mai dieses Jahres hatten die Gewerkschaften ein Urteil in zweiter Instanz erwirkt, das dem überwiegend zum Madsack-Konzern gehörenden Verlag die Verwendung intransparenter Klauseln untersagte. Doch statt endlich fairer Vertragsbedingungen zu formulieren, die auch eine angemessene Vergütung vorsehen, überarbeitete der Verlag seine Vertragsbedingungen nur unzureichend.

Anlass für die Klagen war die Umstellung der Vergütungspraxis im Sommer 2021. Der Verlag kündigte an, seine freiberuflichen Auftragnehmer künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Freie wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften. „Der Verlag investiert offenbar lieber in Anwälte und Gerichtskosten als in seine Mitarbeiter und in guten Journalismus“, resümiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster nach drei Prozessjahren. Damit eine angemessene Vergütung endlich effektiv durchsetzbar ist, müsse der Gesetzgeber das überfällige Verbandsklagerecht auf den Weg bringen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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