VG-Wort: Meldung bis Ende Januar einreichen

Der nächste Meldeschluss der VG Wort ist am 31. Januar 2023. Urheber:innen können in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS- Sonderausschüttung ihre Werke melden.

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) nimmt die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahr und verwaltet die Tantiemen aus der Zweitverwertung von Sprachwerken. Das Geld, das die Verwertungsgesellschaft aus den Zweitwahrnehmungsrechten einnimmt, werden einmal pro Jahr an die Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet. Die Höhe der anteiligen Tantiemen, die Autor:innen und Verlage erhalten, ergibt sich aus einem festgelegten Verteilungsplan, der unter anderem die Einnahmen der VG Wort und die Leistungen der Urheber:innen berücksichtigt.

Damit Ausschüttungen erfolgen können, muss man einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen.
 

Archiv bis Oktober 2013

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