DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken nannte die Entscheidung einen „folgerichtigen Schritt zur juristischen Beendigung der Affäre“. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor mitgeteilt, er gehe zusammen mit dem Justizministerium davon aus, dass „es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis“ handle und „die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben“ anzusehen seien. Konken: „Der Versuch, die betroffenen Journalisten zu kriminalisieren, ist grandios gescheitert.“
Der DJV-Vorsitzende unterstrich jedoch, dass damit die Forderung nach einer Überarbeitung der Vorschriften zum Landesverrat nicht vom Tisch sei. Ziel müsse dabei sein, Journalistinnen und Journalisten von der Strafverfolgung auszunehmen. Das Bundesjustizministerium hatte dem DJV gegenüber auf Nachfrage mitgeteilt, die Reformbedürftigkeit werde derzeit geprüft. zoe