Drohnen im Fokus

Wiesbaden, 9. Juli 2015 – Drohnen bestimmen die aktuelle Diskussion, Fotodrohnen waren eines der Trendthemen der photokina 2014 und auf der Internetplattform „Dronestagram“ teilen derzeit etwa 10.000 Nutzer 25.000 Fotos. Ihr Flug findet jedoch meistens noch im rechtsfreien Raum statt.

Rolf Skrypzak (l.) und Axel Häsler (r.) weisen auf Möglichkeiten und Gefahren der Fotodrohnen hin.

Aufmerksame Zuhörterschaft bei einem aktuellen und spannenden Thema. Fotos: Sonja Lehnert

Am Vorabend des Landesverbandstags des DJV Hessen, am 3. Juli, waren sie abendfüllendes Thema, das auf sehr großen Informationsbedarf stieß.  Rolf Skrypzak, Referent des DJV, Freier Journalist und Fotograf, erläuterte die aktuellen Möglichkeiten, aber auch  Schwierigkeiten und Probleme, die nicht nur in der Rechtsprechung auftreten. Axel Häsler, Vorstandsmitglied und Fotograf mit weitreichende Kenntnissen zu Luftaufnahmen ergänzte den Vortrag.

Sinnvoll eingesetzt werden Fotodrohnen bereits dazu genutzt, Wilderei zu  bekämpfen (Kenia), Buschbrände zu beobachten (Australien), Haialarm auszulösen (Australien), Bestandaufnahme nach einer Naturkatastrophe zu machen (Rainer Habermann, Mitglied des DJV Hessen, hat z.B. nach einem Sturm in Oberhessen die Schäden bei Hausdächern dokumentiert), Verkaufsimmobilien zu fotografieren, Werbespots zu drehen oder Luftaufnahmen von Firmengeländen zu machen.

Da das Equipment relativ preisgünstig und das Angebot breit gefächert ist, können sich sowohl interessierte Fotografen sowie natürlich auch Laien der Geräte bedienen.

Das heißt noch lange nicht: „Freies Land für freie Drohnen.“ Es gibt eindeutige Einschränkungen und jeder Führer einer Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können.
Es sind schon genügend Vorfälle bekannt, bei denen Sachschäden oder auch Verletzungen vorgekommen sind. Abgestürzte Drohnen auf Autodächern, verletzte Sportler oder „Fast-Kollision“ mit einem Passagierflugzeug zählen dazu.

Zwar bestehen schon zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die sich auf eine Starterlaubnis ebenso wie auf die Rechte der fotografierten Bürger und Gebäude bezieht, weitere Konsequenzen werden jedoch folgen. Luftbilder sind immer wieder Ursachen von Rechtsstreitigkeiten und betrachtet man die gerade heute verhandelte „Panoramafreiheit“, kann ein noch viel größeres Ausmaß folgen. Rheinland-Pfalz lässt beispielsweise gezielt danach suchen, ob mit Drohnen-Fotos Rechtsbrüche begangen wurden. Es gilt grundsätzlich, beim Fotografieren immer Vorsicht walten zu lassen und sich umfassend über die Aufstiegsgenehmigung, Modellflugversicherung, Flugrecht und Medienrecht zu informieren.

Aufstiegsgenehmigungen sind in Hessen zum Beispiel beim RP Kassel, Dr.-Fritz-Hoch-Haus, Steinweg 6, 34117 Kassel, Tel: 0561-1060 oder RP Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64278 Darmstadt, Tel: 06151-120 einzuholen. Die Modellflugversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (§102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Die Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge gilt für Hobbypiloten genauso wie zur beruflichen Nutzung, z.B. über Modellflugverein, DMFV, dmfv.aero/versicherung/
www.drohnen-forum.de
www.drohnenflieger.de/versicherung
www.drohnen.de/vergleich-quadrocopter-und-multicopter-versicherungen/

Unumgänglich ist es, sich über Flugregelungen zu informieren, zum Beispiel „kontrollierte Flugräume sind zu meiden (große Flughäfen)“. Weitere besondere Gebiete dürfen nicht oder nur mit Sondergenehmigung überflogen werden, zum Beispiel kleinere Flughäfen, Kraftwerke, Gefängnisse, Naturschutzgebiete, militärische Einrichtungen oder Menschenansammlungen.

Das Medienrecht ist umfangreich und reicht vom Persönlichkeitsrecht über den Bildnisschutz bis zum Urheberrecht. Grundsätzlich gilt, dass die Einwilligung der abzubildenden Person einzuholen ist, will man die Bilder verbreiten. Ist jedoch die Intimsphäre des Fotografierten durch die Bilder betroffen, kann auch schon die Aufnahme an sich strafbar sein. Auch Grundstückseigentümer und Hausbesitzer müssen um Erlaubnis gebeten werden. In jedem Fall ist immer vor dem Fotografieren Fragen und das Einholen von Genehmigungen angesagt.
Ein vorsichtiger Blick in die Zukunft deutet darauf hin, dass es auch weiterhin zu Unfällen kommen wird, dass Rechtsstreitigkeiten vermehrt auftreten, dass die Gesetzeslage aber weiter angepasst wird. Auch wenn sich das Angebot der Dienstleistungen, zumindest vorübergehend, vergrößern wird, bleibt die anspruchsvolle Luftfotografie immer noch ein Spezialgebiet für Profis.

Text nach PP von Rolf Skrypzak.

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