Darin heißt es unter Punkt 46: „Das Parlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.“
„Dieser Passus gefährdet die Arbeit der Fotografen und Medien in Europa“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Für die Pressefotografen sei die ungehinderte Arbeit im öffentlichen Raum eine Grundbedingung. In Deutschland sei diese so genannte Panoramafreiheit bereits seit 1907 gesetzlich geregelt. „Freie Medien brauchen einen fotografischen Zugang zur Öffentlichkeit, der unkompliziert und ohne Genehmigungen möglich ist“, forderte der DJV-Vorsitzende. zoe
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