EU plant Änderung des Urheberrechts

Droht der Panoramafreiheit die Abschaffung? Jetzt Petition für deren Erhalt unterschreiben! Am kommenden Donnerstag, den 9. Juli 2015, plant das Europäische Parlament abschließend über eine Neuverfassung des EU-Urheberrechts abzustimmen und dieses Recht zu vereinheitlichen.

Die Orangerie Kassel im Herzen der Nordhessischen Stadt - sollte das Europäische Parlament am Donnerstag die Panoramafreiheit beschränken, könnten solche Aufnahmen ohne Freigabe der Architekten und Eigentümer nur für das private Fotoalbum verwendet werden. Foto: Karsten Socher Fotografie / www.KS-FOTOGRAFIE.net

Der Himmelstürmer vor der Fridericianum in der Innenstadt Kassel aus dem Oktober 1992. Wird die Panoramafreiheit eingeschränkt, ist die Fotografie im öffentlichen Raum ohne weiteres nicht mehr möglich. Dann könnten solche Zeitdokumente - damals noch Analog - nicht mehr entstehen. Foto: Karsten Socher Fotografie / www.KS-FOTOGRAFIE.net

Liebe Fotografen,
liebe Fotografinnen,
liebe fotointeressierte Kollegen,

am kommenden Donnerstag, den 9. Juli 2015, plant das Europäische Parlament abschließend über eine Neuverfassung des EU-Urheberrechts abzustimmen und dieses Recht zu vereinheitlichen. Vorangegangen war, dass Mitte Juni der Rechtsausschuss des Europaparlaments den Bericht mit mehr als 550 Änderungsanträgen hierüber angenommen hat. Einer der Punkte betrifft die Panoramafreiheit, der jetzt die Abschaffung oder eine härtere Regelung drohen könnte.

Was ist die Panoramafreiheit?
Wer von öffentlich zugänglichen Orten, Gebäuden, Häusern oder fest an ihrem Aufstellungsort installierten Objekten, Denkmälern oder Kunstwerken Fotos macht, darf diese Aufnahmen (mit Ausnahme einiger weniger geschützter Werke) verwenden. Dies ist in Deutschland erlaubt sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In Italien und Frankreich gelten dafür andere Regeln.

Die EU-Kommission stellte zum Punkt "Panoramafreiheit" Anträge, diese in allen Ländern in Europa einheitlich einzuführen. Stattdessen wurde der französische Antrag angenommen. Jetzt steht im Entwurf, dass »die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte…«

Was bedeutet diese Formulierung für die Panoramafreiheit?
Sollte das EU-Parlament diese Formulierung absegnen, kommen gravierende Änderungen im Herbst auf die Fotografen, Kameraleute, aber auch auf Privatpersonen zu. Jeder Fotograf muss dann für seine Aufnahmen von Gebäuden, Denkmälern und Kunstwerken vor einer Veröffentlichung beim Architekten oder Künstler eine Lizenz, Freigabe oder Verwendungsfreigabe einholen. Wir sind uns da sicherlich alle einig, dass wäre eine Aufgabe, ein Verwaltungsakt, der unmöglich ist. Im öffentlichen Raum könnte so ein Ende der professionellen Fotografie eingeläutet werden.

Aber auch die an der Fotografie begeisterte Privatperson könnte von dieser Regelung betroffen sein. Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piratenpartei, warnt in ihrem Blog Privatpersonen davor, dann noch Bilder auf Facebook oder anderen Plattformen einzustellen, denn diese Bilder könnten von den SocialMedia-Betreibern gewerblich verwendet werden. Abmahnungen könnten folgen.

Auf www.change.org ist eine Petition zum Erhalt der Panoramafreiheit gestartet worden. Bereits 275.000 Menschen haben unterschrieben, noch 25.000 Unterschriften fehlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen bitte unterschreibt diese Pedition, um die Panoramafreiheit zu erhalten.

Karsten Socher
Fachausschuss Audiovisuelle Medien, Bereich Foto

Petition
www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography-savefop-europarl-en


Weitere Informationen:
www.zeit.de/digital/internet/2015-06/urheberrecht-panoramafreiheit-eu-facebook-bilder
juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/
de.m.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_für_die_Panoramafreiheit/Leserinformation


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