Bundesrat soll Gesetz zur Tarifeinheit zurückweisen

Berlin, 5.02.2015 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Bundesrat aufgefordert, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit die Zustimmung zu verweigern. Die Länderkammer wird sich am morgigen Freitag mit dem Entwurf befassen, der das Prinzip „Eine Gewerkschaft pro Betrieb“ in Paragrafenform gießen will.

„Es ist an den Ministerpräsidenten, dem von der Bundesregierung geplanten Bruch der Verfassung einen Riegel vorzuschieben“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit schränke die Betätigungsmöglichkeiten spezialisierter Arbeitnehmervertretungen unzulässig ein. Indirekt werde damit das in der Verfassung garantierte Streikrecht ad absurdum geführt, das verletze das Grundgesetz. Konken: „Die Koalition will das Gesetz gegen alle Bedenken renommierter Verfassungsrechtler durchboxen, selbst um den Preis einer krachenden Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Der DJV hat bereits beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten, sollte der Entwurf zum Gesetz werden. Andere Berufsgewerkschaften planen ebenfalls den Gang nach Karlsruhe.

„Wenn es schon der Bundesregierung an Einsicht fehlt, sollten die Ministerpräsidenten eine rationale Entscheidung treffen“, empfahl der DJV-Vorsitzende. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat wäre ein unübersehbares Signal an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die über die Tarifeinheit im Frühjahr entscheiden sollen.

„Werden Sie Ihrer Verantwortung für die Verfassung und die darin garantierte freie Betätigung von Gewerkschaften gerecht“, appellierte Konken an den Bundesrat. zoe

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