Jörg Steinbach zum stellvertretenden Vorsitzenden der LPR Hessen gewählt

Wiesbaden, 23.2.2015 - Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) mit Sitz in Kassel hat sich am 23. Februar 2015 zu ihrer 8. Amtsperiode neu konstituiert. Jörg Steinbach, Vorstandsmitglied des DJV Hessen, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

In seinem Amt als Vorsitzender wurde Winfried Engel bestätigt, der diese Funktion seit der 3. Amtsperiode der Versammlung (1995) ausübt. Neben Steinbach ist Reiner Jäkel (Hessischer Jugendring) zum Stellvertreter gewählt worden. Die für jeweils vier Jahre amtierende Versammlung nimmt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks wahr. Sie setzt sich aus 30 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen, die ehrenamtlich tätig sind.

Jörg Steinbach (56) ist Journalist und arbeitet als Tageszeitungsredakteur der Hessischen / Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) in der Lokalredaktion Kassel. 2004 wurde er als Nachfolger des verstorbenen Edgar Thielemann erstmals vom Verbandstag des DJV Hessen in die Versammlung der LPR Hessen entsandt. Er gehört dem Programmausschuss der LPR-Versammlung an und war bisher stellvertretender Ausschussvorsitzender.

„Über das Vertrauen der LPR-Versammlungsmitglieder und meine Wahl zu einem der beiden Stellvertreter des Vorsitzenden habe ich mich sehr gefreut. Mit meiner langjährige Erfahrung als Mitglied der Versammlung will ich gern dazu beitragen, die Arbeit der LPR Hessen zum Erhalt eines vielfältigen Medienangebotes nach Kräften zu unterstützen", betonte Steinbach.

Jörg Steinbach, ebenfalls Vorsitzender des DJV Ortsverbands Kassel, erläutert hier die Aufgaben und Struktur der  Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien :

 

Ein Blick in die LPR Hessen

Unsere Medienvielfalt wäre ärmer, wenn es die privaten TV- und Rundfunksender nicht gäbe. Dass wir heute nicht allein öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF oder den Hessischen Rundfunk einschalten, sondern auch RTL, SAT 1 oder PRO 7 gucken oder Radio FFH hören können, hat viel mit der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) zu tun.

1988 machte das hessische Privatrundfunk-Gesetz den Weg frei für die Privaten. Weil der Ausbau der Medienvielfalt in geordneten Bahnen verlaufen sollte, wurde 1989 die LPR aus der Taufe gehoben. Die unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel hat den Auftrag, private Fernseh- und Hörfunksender in Hessen zu lizenzieren und zu beaufsichtigen.

Inzwischen sind weitere Aufgaben im Bereich der neuen Medien dazu gekommen. Es geht seit einigen Jahren auch um Internet-Aufsicht über die hessischen Online-Provider und die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen sowie den Ausbau zum Beispiel von Digital-Radio oder schnellen Internet-Verbindungen auch auf dem Land.

Eine wichtige Rolle spielen zudem Bürgermedien. Die LPR sorgt dafür, dass in den Medienprojektzentren in Offenbach, Gießen, Fulda und Kassel jeder Bürger im Offenen Kanal Fernsehen selbst produzieren und senden kann. 25 der insgesamt 48 Mitarbeiter der LPR sind in den Offenen Kanälen als Medientrainer für das Bürgerfernsehen in Hessen aktiv.

Neben dem Bürgerfernsehen sorgt die LPR auch mit dafür, dass sieben nichtkommerzielle Lokalradios in Darmstadt, Rüsselsheim, Wiesbaden, Frankfurt, Marburg, Eschwege und Kassel auf Sendung sind und wie die Offenen Kanäle vielen unterschiedlichen Gruppen der Gesellschaft ein öffentliches Forum bieten. In den Programmen der Lokalradios sind Werbung und Sponsoring verboten.

Bezahlt wird das alles in der Hauptsache aus dem Rundfunkbeitrag, der nicht allein den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern zu 1,3 Prozent auch der LPR zufließt. Rund 7,5 Millionen Euro stehen der LPR jährlich zur Finanzierung der Aufgaben zur Verfügung.

Das oberste Entscheidungsgremium der LPR ist die Versammlung. In diesem Rundfunkparlament sind 30 Frauen und Männer aus allen gesellschaftlichen Gruppen ehrenamtlich tätig. Die Kirchen sind ebenso vertreten wie Landessportbund,  Landesfrauenrat, Kinderschutzbund und Jugendring. Auch DGB, Verdi und der DJV Hessen haben einen Sitz. Beamtenbund, Unternehmerverbände, Freie Berufe, Einzelhandel, Handwerker, Bauernverband, Landesmusikrat, Naturschutzverbände, Bund der Vertriebenen, Sozialverband VdK und der Landeselternbeirat entsenden jeweils einen Vertreter in die Versammlung und sorgen so für Meinungspluralität. Und mit nur fünf Sitzen für Abgeordnete des hessischen Landtages ist die politische Einflussnahme bei weitem nicht so groß wie in vielen Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

13 private Radioveranstalter sind in Hessen zugelassen – von FFH über Radio Bob, den freikirchlichen Hope Channel, Klassik Radio und den Familiensender Radio Teddy bis zu Sport1.fm. Dazu werden 18 Privatsender, die andernorts zugelassen wurden, bei uns weiterverbreitet. Beim Fernsehen sind 30 private TV-Veranstalter in Hessen zugelassen oder werden weiterverbreitet. Darunter sind bundesweite Sender wir RTL II, aber auch das Lokalfernsehen Rhein-Main TV oder Shopping-Kanäle wir QVC oder HSE24, Musiksender wie Viva oder MTV und Eurosport.

Weil die LPR dafür zu sorgen hat, dass Privatfunker die gesetzlichen und medienrechtlichen Spielregeln einhalten, ist sie auch für Beschwerden zuständig. Während die beim Familienradio oder TV-Shopping kaum vorkommen, reiben sich so manche Zuschauer am Programm von RTL II, das von der LPR Hessen zugelassen und kontrolliert wird. Der Sender zieht traditionell besonders viele der 40 bis 50 Beschwerden auf sich, die im Jahr durchschnittlich zu Sendungen in den von der LPR zugelassenen Radio- und Fernsehprogrammen eingehen.

Zuschauer stören sich bei RTL II an der Ängstigung von Kindern, zu viel nackter Haut, Diskriminierung, Niveaulosigkeit und zu viel Gewalt. Doch die LPR ist nicht für die Geschmackskontrolle zuständig. Bei Beschwerden wird geprüft, ob Medieninhalte den gesetzlichen Anforderungen zum Beispiel im Hinblick auf journalistische Grundsätze, Jugendschutz oder Werbung entsprechen.

In jüngster Zeit richten sich viele Beschwerden gegen Sendeformate wie „Berlin – Tag & Nacht“, „X-Diaries“ oder „Frauentausch“. Das sind Sendungen, die den Anschein erwecken, das reale Leben in einer Wohngemeinschaft oder Urlaubserlebnisse abzubilden. Doch die Dokumentation realer Ereignisse wird nur vorgetäuscht. Laiendarsteller schauspielern nach den Regieanweisungen von Autoren dieser Seifenopern. Solche Scripted Reality-Formate sind bei vielen Zuschauern sehr beliebt, stehen aber auch stark in der Kritik, weil die frei erfundenen Geschichten zu Voyeurismus und Vulgarität neigen und Vorurteile bedienen.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig heute die Vermittlung von Medienkompetenz ist. Kinder und Schüler von der ersten bis zur 13. Klasse lernen mit Unterstützung der LPR, Medien und deren Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend zu nutzen und Entwicklungen wie bei den Scriptet Reality-Formaten zu durchschauen. Gerade für junge Menschen ist es wichtig, auch mit problematischen Medieninhalten nicht allein im Fernsehen, sondern ebenso im  Internet kritisch und selbstbestimmt umgehen zu können. Die Förderung vielfältiger Aktivitäten zur Medienkompetenz-Vermittlung lässt sich die LPR rund 1,2 Millionen Euro im Jahr kosten.

www.lpr-hessen.de

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