Die Bänder mit 630 Stunden Gesprächsinhalt hatte Kohl bereits durch einen Gerichtsvollzieher bei Schwan konfiszieren lassen. Nach dem OLG-Urteil können sie bei dem ehemaligen Bundeskanzler verbleiben.
„Für Journalisten ist das Urteil höchst brisant“, sagte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken, „denn wenn sie damit rechnen müssen, dass ihre Aufnahmen in Zukunft konfisziert, verboten oder vielleicht sogar für alle Zeiten vernichtet werden dürfen, werden die Recherche und der Nachweis von Aussagen extrem erschwert.“ Es sei über den Fall Kohl/Schwan hinaus wünschenswert, den Rechtsstreit von höheren Gerichtsinstanzen entscheiden zu lassen. „Dieses Urteil darf nicht Bestand haben.“
Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten riet Konken allen Journalistinnen und Journalisten, im Vorfeld von Interviews die Konditionen mit dem Gesprächspartner festzulegen. zoe