Sexualstrafrecht: Presse- und Fernsehbilder weiter zulässig

Berlin, 14.11.2014 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat mit Erleichterung auf die Änderungen im Entwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts reagiert, die der Rechtsausschuss nach den Anhörungen vor den abschließenden parlamentarischen Beratungen vorgenommen hat.

In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt, das u.a. die entgeltliche Verbreitung von Nacktfotos Jugendlicher und Kinder sowie das Ansehen von Personen schädigender Bilder unter Strafe stellt. Die Neufassung des Paragrafen 201a sieht Ausnahmen vor, wenn es um die „Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ geht. Namentlich ist die journalistische Berichterstattung genannt.

„Ich freue mich, dass das Parlament die Bedenken des DJV gegen frühere Fassungen des Gesetzentwurfs ernst genommen hat“, sagte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. So sah z.B. die vom Bundeskabinett Mitte September verabschiedete Version auch im Falle journalistischer Nutzung noch Strafen für Bilder vor, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Dasselbe sollte für jede Art von Nacktfoto gelten, auch wenn nur über das Strandleben im Sommer berichtet werden sollte.

Als Strafmaß waren bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen. Zusammen mit anderen Medienverbänden und -unternehmen kritisierte der DJV die „unpräzise Regelung und die fehlende Auseinandersetzung mit den bisher für Medien geltenden Regelungen“.
Bereits heute gäben zahlreiche von Prominenten angestrengte Gerichtsverfahren gegen die Veröffentlichung von Fotos in den Medien einen Vorgeschmack auf die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten, so die Kritik. „Das ist jetzt zum Glück vom Tisch“, sagte Konken. Für eine Beeinträchtigung der Tätigkeit von Bildjournalistinnen und -journalisten biete das vom Bundestag beschlossene Gesetz keine Handhabe mehr. zoe

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