Urheberrecht beim Fotografen?

Hanau, 30.10.2014 – Der DJV Hessen begrüßt und unterstützt die Weigerung von Fotografen, Vereinbarungen zu unterschreiben, die die unentgeltliche Nutzung ihrer Fotos fordern. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen, der seine Arbeit nicht an Großunternehmen zu verschenken hat.

Ein Pressetermin beim Richtfest für das Hanau Forum am Hanauer Freiheitsplatz wurde dank unverständlicher Vorgehensweise seitens der HBB, der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, zum Flop. Kein glanzvoller Festakt wurde in der Presse veröffentlicht, sondern, wenn überhaupt, nur ein paar Zeilen geschrieben. Das Unternehmen hatte sich nämlich erlaubt, von den akkreditierten Fotografen eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen, die der HBB erlauben sollte, die auf der Baustelle gemachten Fotos unentgeltlich nutzen zu können. Dieses Vorgehen scheint in einigen Redaktionen bekannt gewesen zu sein, so dass Kolleginnen und Kollegen erst gar nicht zum Pressetermin erschienen. Andere unterzeichneten nicht und machten auch keine Fotos.

Auf Nachfrage bei der HBB wurde auf schlechte Erfahrungen bei einem anderen Objekt verwiesen. Damals hatte ein Fotograf geklagt, weil sein Foto auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht worden war. Unentgeltlich, versteht sich. Aufgrund dieser „schlechten Erfahrung“ mit Fotografen will das Unternehmen auch in Zukunft an der Vorgehensweise festhalten.
Wir meinen: Jedweder Kommentar erübrigt sich.

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