Inflationsausgleich bei Tageszeitungen vereinbart

Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro. Darauf haben sich der Deutsche Journalisten-Verband und der Verlegerverband BDZV nach intensiven Gesprächen geeinigt, an denen auch die dju in verdi teilgenommen hat. Der Betrag wird abzugsfrei ausgezahlt.

Die arbeitnehmerähnlichen Freien erhalten einen sich am Honorar des jeweiligen Monats orientierenden monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro. Im Gegenzug wird die Laufzeit des ursprünglich bis Ende April 2024 laufenden Gehaltstarifvertrags bis Ende 2024 verlängert. Der BDZV hat sich verpflichtet, mit den Gewerkschaften bereits 2024 in Verhandlungen über den Gehaltstarifvertrag und den Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen Freien einzutreten. Gleichzeitig haben die Verleger zugesagt, den Manteltarifvertrag im kommenden Jahr nicht zu kündigen. „Angesichts der hohen Inflation ist die finanzielle Lage vieler Journalistinnen und Journalisten angespannt“, erklärt DJV-Verhandlungsführer Christian Wienzeck. „Es war uns daher wichtig, gerade jetzt für eine spürbare Entlastung der Kolleginnen und Kollegen zu sorgen und nicht noch ein weiteres halbes Jahr bis zu den nächsten Verhandlungen abzuwarten.“ Das Instrument der abgabenprivilegierten Inflationsausgleichsprämie sei für genau diese Situation vom Gesetzgeber geschaffen worden.

Die Inflationsausgleichsprämie wird vom Oktober 2023 bis zum Dezember 2024 gezahlt, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig. Eine Anrechnung mit möglicherweise bereits freiwillig bezahlten Prämien findet nur eingeschränkt in der Zeit vom Oktober bis zum April statt. Für die Monate Mai bis Dezember 2024 ist eine Anrechnung ausgeschlossen.

Es ist eine Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober vereinbart worden

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