Weiter heißt es in der gestern veröffentlichten Pressemeldung des DJV, nach dem Scheitern des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat am Widerstand der CDU-geführten Länder besteht aus Sicht von Deutschlands Journalistengewerkschaft die Notwendigkeit, schnellst möglich ein neues Gesetz zu beraten und zu verabschieden. „Die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun, schadet den Tippgebern von uns Journalisten“, warnt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang auch an den aktuellen Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der dem Whistleblower Raphaël Halet im Fall der sogenannten Lux Leaks gegen den Staat Luxemburg Recht gegeben hat: „Die Aufdeckung skandalöser Missstände ist vor allem bei internationalen Fällen nur mit Hilfe von Hinweisgebern möglich.“ Deren Rechte müssten auf ein tragbares juristisches Fundament gestellt werden.
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Hendrik Zörner
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