Corona-Update: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in Zeitschriftenunternehmen, Bundesregierung hat weitere Wirtschaftshilfen beschlossen

In unserem heutigen Corona-Update lesen Sie, dass der Deutsche Journalisten-Verband sich gemeinsam mit der dju in ver.di mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt hat. Ferner hat die Bundesregierung weitere Wirtschaftshilfen beschlossen, zum Beispiel die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in Zeitschriftenunternehmen
Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gemeinsam mit der dju in ver.di mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt.

Der Vertrag bietet Zeitschriftenverlagen in nachgewiesener wirtschaftlicher Notlage die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum die Wochenarbeitszeit der Beschäftigten sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu reduzieren. Im Gegenzug müssen die Verlage auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Sie sind zudem aufgefordert, die Aufträge an Freie nicht zu kürzen.

Der Beschäftigungssicherungsvertrag tritt am 1. September in Kraft, wenn Gewerkschaften und VDZ bis 31. August zustimmen, und läuft Ende 2021 aus.

Quelle: DJV

Bundesregierung beschließt weitere Wirtschaftshilfen:

Die Bundesregierung hat diese Woche weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen:

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die neue Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 gezahlt werden. 

Auf tagesschau.de ist eine ausführliche Liste mir Fragen und Antworten zur Kurzarbeit veröffentlicht: https://www.tagesschau.de/inland/faq-kurzarbeit-101.html

Kinderkrankengeld wird verlängert
Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

Verlängerung der Überbrückungshilfen
Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende des Jahres verlängert. Das Programm war bisher bis Ende August befristet.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Die von der Krise besonders betroffenen Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu sollen beim Schonvermögen großzügigere Regelungen gelten. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis Ende 2021.

Insolvenzrecht
Die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert. Bis Ende des Jahres wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter ausgesetzt.

Pflegeunterstützungsgeld
Wer corona-bedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.

Quelle: tagesschau.de

Buchmesse soll stattfinden

Die Buchmesse soll vom 14. bis 18.10.2020 in Frankfurt am Main stattfinden. Die Veranstalter haben in Absprache mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept erarbeitet. So sollen viele Veranstaltungen in diesem Jahr digital stattfinden, um große Besucherströme auf dem Messegelände zu vermeiden.

Quelle: hessenschau.de

A K T U E L L E S


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