Tarifvertrag für Tageszeitungen verlängert
Der Deutsche Journalisten-Verband hat am 10.7.2020 mit Vertretern des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Tarifvereinbarung für die Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen geschlossen.
Die laufenden Gehalts- und Manteltarifverträge werden bis zum Ablauf des Jahres 2020 unverändert verlängert, die festen freien Journalistinnen und Journalisten sollen eine Ausgleichszahlung für entgangene Honorare erhalten. Verlage können in nachgewiesenen Notlagen das Weihnachtsgeld kürzen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Solche Kündigungen sind dann je nach Umfang der Kürzung für sechs oder zwölf Monate verboten, Doppelbelastungen für zuvor von Kurzarbeit Betroffene soll es nicht geben.
Neben DJV und BDZV ist auch die dju in ver.di Partei dieses Tarifvertrags, nachdem sie zuvor den seit Juli 2018 geltenden Gehaltstarifvertrag nachgezeichnet hatte.
Pressemitteilung DJV: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/tarifvertraege-an-zeitungen-verlaengert.html
Quelle: DJV
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
Kleine, mittelständische Unternehmen und Soloselbständige, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten.
Erstattet werden fixe Betriebskosten, wie zum Beispiel Mieten und Pachten für Gebäude, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen.
Wichtig: Anträge können ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.
Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli, August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Vergleich zu den entsprechenden Monaten im Vorjahr.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bundesregierung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/
Quelle: Bundesregierung online
Umsatzsteuer-Senkung: Was müssen freie Journalisten beachten?
Die Umsatzsteuer ist vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt worden. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Wer also nach dem 30.06.2020 noch Rechnungen für Arbeiten vor dem 01.07.2020 schreibt, muss den „normalen“, also höheren Umsatzsteuersatz berechnen.
Der DJV hat für die freien Journalisten ausführliche Informationen zur Umsatzsteuer zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht die Beratung durch einen Steuerberater ersetzen können, da eine steuerrechtliche Beurteilung einzelfallabhängig ist.
Tipps für Freie zur Umsatzsteuer: https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Freiendateien/Freie-Hintergrund/DJV-Tipps_f%C3%BCr_Freie_Umsatzsteuer_Senkung.pdf
Quelle: DJV
Schon beantragt? – Arbeitsstipendium für freie Journalisten
In unseren Corona-Updates vom 27.05.2020 und 05.06.2020 hatten wir auf das Förderpaket für Kunst- und Kulturschaffende der Hessischen Kulturstiftung hingewiesen. Das Arbeitsstipendium „Übergang meistern“ in Höhe von 2.000 Euro steht allen in der Künstlersozialkasse Versicherten offen, also auch freien Journalistinnen und Journalisten.
Umfassende Informationen finden Sie bei der Hessischen Kulturstiftung: https://www.hkst.de/de/arbeitsstipendien/
Quelle: Hessische Kulturstiftung
DJV fordert: Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sollen die Freien an den Unterstützungsgeldern des Bundes beteiligen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dazu auf, die Freien an den Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen.
Der DJV reagiert damit auf den Beschluss des Haushaltsausschusses, nach dem die Verlage mit insgesamt 220 Millionen Euro an Staatshilfen rechnen können.
Pressemitteilung DJV: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/staatsgeld-muss-freien-helfen.html
Quelle: DJV