Corona-Update: #WirSindJournalismus, Erstattung von Beratungskosten, steuerfreie Prämien für Arbeitnehmer, neue Regelungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, Steuern sparen im Homeoffice

Unter dem #WirSindJournalismus rufen wir rufen wir alle Journalistinnen und Journalisten dazu auf, mit kurzen Selfie-Videos über ihre Arbeit in der Corona-Krise zu berichten und die Beiträge an den DJV video@djv.de zu schicken. Ferner erhalten Sie wieder einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise.

#WirSindJournalismus

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle Journalistinnen und Journalisten dazu auf, mit kurzen Selfie-Videos über ihre Arbeit in der Corona-Krise zu berichten und die Beiträge an den DJV zu schicken video(at)djv.de.

Die Videos sollten nicht länger als zwei Minuten sein und zur Veröffentlichung im YouTube-Kanal des DJV zur Verfügung stehen. Der Hashtag des Projekts lautet: #WirSindJournalismus. „Wir erleben gerade ein riesiges Interesse der Menschen an Medien und an journalistischer Berichterstattung“, erklärt der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Damit biete sich die Chance, mit Informationen, Fakten und Eindrücken gegen weit verbreitete Vorurteile vorzugehen. „Mit #WirSindJournalismus haben Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit vorzustellen.“ Den Usern solle damit ein Blick in den journalistischen Alltag in Zeiten von Corona geboten werden. „Wie journalistische Beiträge zustande kommen, wissen die meisten Menschen nicht. Das wollen wir ändern. Denn wir stehen für seriöse Recherche, Berichterstattung, Einordnung.“

Senden Sie Ihr Video bitte an video(at)djv.de.

Die Filme werden auf http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=1.447.k9s.2u9j.6pzh6h7k8d veröffentlicht.

Bundeswirtschaftsministerium: KMU und Freiberufler erhalten finanzielle Unterstützung bei professioneller Beratung

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene KMU und Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen traten am 03.04.2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020. Mit dieser Initiative sollen KMU und Freiberufler Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen erhalten.

Weitere Informationen und Antrag finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/
Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Webseite mit umfassenden Informationen über Hilfen und Kontaktdaten zusammengestellt. https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium online

KfW-Schnellkredite für den Mittelstand beschlossen

Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für die Unterstützung des Mittelstands mit KFW-Schnellkrediten.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium online

Steuerfreie Prämien für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten. Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Arbeitnehmer.

Quelle: Bundesfinanzministerium online

Regelungen bei der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorübergehend erleichtert

Selbständige, die in die "Freiwillige Arbeitslosenversicherung" einzahlen, erhalten wegen der Corona-Krise eine Erleichterung bei den Versicherungsregeln. Sie können sich bis zum 30.09.2020 arbeitslos melden, ohne dass diese Meldung zu einem Verbot der anschließenden Weiterversicherung führt.

Worum geht es? Grundsätzlich dürfen Selbständige, die eine "Freiwillige Arbeitslosenversicherung" bei der Arbeitsagentur abgeschlossen haben, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nur zweimal wegen der gleichen selbständigen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Wer nach dem zweiten Arbeitslosengeldbezug wieder in die gleiche Selbständigkeit geht, kommt nicht wieder in die Versicherung.

In Corona-Krise gilt etwas anderes:  Als "zweite Arbeitslosmeldung" gilt eine Meldung nicht, wenn sie bis zum 30.09.2020 erfolgt ist.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-informationen-freiwillige-arbeitslosenversicherung

Quelle: Bundesagentur für Arbeit online

Steuern sparen im Homeoffice

Wer in der Corona-Krise von seinem Arbeitgeber ins Homeoffice geschickt wurde, könnte unter Umständen Steuern sparen oder sogar die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen.

Voraussetzung für die Geltendmachung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt und zudem dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wenn der Arbeitgeber – wie aktuell häufig in der der Corona-Krise – anordnet, dass die Mitarbeiter von zu Hause arbeiten müssen, sind diese beiden Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer einen Raum nutzt, der ausschließlich dem Arbeiten dient. Es darf sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln und auch nicht mit privaten Gegenständen bestückt sein. Ein privater Raum müsste während der Corona-Krise also vorrübergehend vollständig in ein Arbeitszimmer ohne private Gegenstände umgewandelt werden. Dies sollte am besten mit Fotos dokumentiert werden. Wer diesen Aufwand nicht scheut, für den könnte sich das lohnen. Es könnten Miete, Strom und Internetkosten anteilig (höchstens 1250 Euro) abgesetzt werden.

Anmerkung: Ob der Gesetzgeber in der aktuellen Krise diese Voraussetzungen erleichtert, zum Beispiel durch das Anerkennen einer „Arbeitsecke“ in privaten Räumen, bleibt abzuwarten.

Beachten Sie bitte folgendes:

  1. Arbeitnehmer sollten sich eine schriftliche Bescheinigung ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand und der Arbeitnehmer deshalb von zu Hause arbeiten musste.
  2. Arbeitnehmer sollten möglichst präzise aufzeichnen, wann sie ihr Arbeitszimmer genutzt haben – zum Beispiel in Form einer Tabelle mit Datum, Anzahl der Stunden usw.
  3. Rechnungen für Druckerpapier, Schreibmaterial, Strom- und Telefonkosten sollten aufbewahrt werden, falls der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet.
  4. Kosten für Telefon, Internet und Büroartikel kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer) pauschal steuerfrei erstatten: entweder mit 20 Prozent der jeweiligen Monatsabrechnung oder maximal mit 20 Euro pro Monat. Ansonsten ist es möglich, diese Kosten anteilig als Werbungskosten abzusetzen. Hier wird von den Finanzämtern meist eine Aufteilung in 50 Prozent private und 50 Prozent berufliche Nutzung akzeptiert.

Und zum Abschluss dieses Corona-Updates eine Meldung, die uns allen als Inspiration und Mutmacher dienen soll:

Trotz Corona-Krise: Eintracht Frankfurt steigert Mitgliederzahlen

Eintracht Frankfurt hat trotz der Corona-Krise die 90.000-Mitglieder-Marke übersprungen. Wie der hessische Bundesligist am 05.04.2020 mitteilte, zählt der Verein inzwischen 90.117 Mitglieder. "Eintracht Frankfurt erfreut sich auch in den aktuell schwierigen Zeiten der Corona-Krise einer unglaublichen Solidarität und Treue", heißt es in der Meldung.

Quelle: Eintracht Frankfurt online

Trotz Corona-Krise: Mitgliederzahlen im DJV Hessen stabil

Die Mitgliederzahlen Ihres Verbandes bleiben in der Krise stabil! Auch wir danken unseren Mitgliedern für die Treue und Solidarität zu den Kolleginnen und Kollegen! Empfehlen Sie den DJV Hessen allen hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten, damit Ihr Verband auch in Zukunft stark an Ihrer Seite steht!

Ihr Team vom DJV Hessen wünscht Ihnen ein gesundes Osterfest!

 

 

A K T U E L L E S


Blickpunkt Ausgabe 1/2024

Im Frühjahrs-Blickpunkt lesen Sie

 

  • Wie KI in den journalistischen Alltag eingreift – und was Autoren davon haben
  • Wie der Hessische Rundfunk Personalmangel als Strukturreform kaschiert
  • Wie ein Magazin von Journalisten im Exil Landsleuten das Einleben erleichtert
  • Nach welchen Kriterien „Öko-Test“ letztlich seine Noten vergibt

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