Aufnahmeantrag

Wer kann Mitglied werden ?

Wer hauptberuflich als Journalist tätig ist, kann Mitglied im DJV Landesverband Hessen e.V. werden. Egal ob freier Mitarbeiter, Fotograf, Pressesprecher, Redakteur oder Volontär bei Zeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Radio oder Fernsehen - aufgenommen wird, wer hauptberuflich journalistisch arbeitet oder ein einschlägiges Fach studiert.

DJV-Aufnahmerichtlinien (pdf-Download)

Die Mitglieder des DJV Landesverband Hessen e.V. sind gleichzeitig Mitglieder des DJV.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst

bei Festangestellten resp. Bruttoerlöse bzw. Umsätze bei Freiberuflern:

Monatliche Beiträge

Regelbeitrag

- von mehr als 2.900,00 Euro                                                                                     33,00 Euro

- von mehr als 3.800,00 Euro monatlich zzgl. 2,50 Euro für den Sozialfonds            2,50 Euro

Reduzierter Beitrag

- von 2.400,00 bis 2.900,00 Euro monatlich                                                               27,00 Euro

  auf begründetem Antrag kann der reduzierte Beitrag (ab Antragstellung)
  eingeräumt werden

Ermäßigter Beitrag

- von 1.700,00 bis 2.400,00 Euro monatlich                                                                25,00 Euro

  auf begründetem Antrag kann der ermäßigte Beitrag (ab Antragstellung
  eingeräumt werden

Mindestbeitrag

- von weniger als 1.700,00 Euro monatlich                                                                  15,00 Euro

  auf begründetem Antrag kann der Mindestbeitrag (ab Antragstellung)
  eingeräumt werden

Schnuppermitgliedschaft für Studierende mit dem Schwerpunkt                                 9,90 Euro

Medien/Journalismus und für Auszubildende der Medienwirtschaft für die

Dauer von 12 Monaten. Danach geht die Schnuppermitgliedschaft automatisch in

eine reguläre Mitgliedschaft über.

Wir bitten Sie, uns die entsprechenden Belege über die Höhe Ihrer Bruttoeinkünfte bzw. –umsätze beizufügen.

Bei Festangestellten: z.B. Kopie Arbeits- oder Volontärsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnung / oder Elterngeldbescheid/ oder Bescheid des Jobcenters.
Bei Freien z.B. aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung oder, sofern Umsatzsteuer auf Rechnungen nicht ausgewiesen wird, eine aktuelle Einnahmen- und Überschussrechnung/oder Elterngeldbescheid.
Bei den sich im Ruhestand befindenden Kolleginnen und Kollegen reicht eine Kopie des aktuellen Rentenbescheides oder ein sonstiger Nachweis, aus dem das monatliche Bruttoeinkommen hervorgeht.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir vertrauliche Unterlagen regelmäßig durch ein Unternehmen unter Wahrung des Datenschutzes vernichten lassen.

Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen.

Das Aufnahmeverfahren

Sie können sich bei der Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hessen e.V. direkt oder bei einem der Ortsverbände für eine Mitgliedschaft anmelden. Sobald Sie Ihre Anträge eingesandt haben, prüft die Geschäftsstelle Ihre Unterlagen. Der Geschäftsführende Vorstand des DJV Landesverband Hessen e.V. entscheidet dann über die Aufnahme.

Download

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte zusammen mit dem Presseausweisantrag und einem Passfoto, sowie den Nachweisen an die Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hessen e.V. (Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden)


Mitglied werden:

Aufnahmeunterlagen

 

Geschäftsstelle


DJV Landesverband Hessen e.V.
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden

E-Mail: info@djv-hessen.de
Tel. (0611) 3419124
Fax (0611) 3419130

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 16.30 Uhr
Freitag von 9 bis 15 Uhr

Termine

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