Corona-Update: Umfrage unter freien Journalisten, Sozialschutz-Paket II beschlossen, Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz

Im heutigen Corona-Update bitten wir alle freien Journalistinnen und Journalisten an einer Umfrage zu ihrer Lage in der Corona-Krise teilzunehmen. Lesen Sie auch, dass das Bundeskabinett das Sozialschutz-Paket II beschlossen hat und was Betriebsräte jetzt beachten sollten.

DJV-Umfrage unter freien Journalistinnen

Der Deutsche Journalisten-Verband bittet alle freien Journalistinnen und Journalisten, an der Freien-Umfrage des DJV teilzunehmen. Mit der Umfrage möchte sich Deutschlands größte Journalistenorganisation ein Bild von der Lage der freien Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise machen. In der aktuellen Corona-Krise sind Zahlen und Fakten für uns umso wichtiger. „Uns erreichen seit Wochen unzählige Hilferufe von freien Kolleginnen und Kollegen, denen zum Teil die Geschäftsgrundlage wegbricht“, erläutert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Jeder Einzelfall sei schlimm, die Freien-Umfrage solle aufzeigen, wie das Gesamtbild der Freelancer aussehe.

Der DJV möchte die Umfrage auch dazu nutzen, sein Beratungs- und Serviceangebot für die Freien weiter auszubauen.

Hier geht es zur Umfrage: www.djv.de/umfragefreie

Quelle: Pressemitteilung DJV

Sozialschutz-Paket II beschlossen: Weitere Hilfen für Arbeitnehmer

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen ab dem 1. Mai 2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzu verdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis Ende 2020.

Das Arbeitslosengeld I wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Quelle: Bundesarbeitsministerium online

Individuelle Vereinbarungen zur Kurzarbeit

Uns erreichen in den vergangenen Tagen einige Anfragen von Mitgliedern, deren Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung über Kurzarbeit treffen wollen. Eine individuelle Vereinbarung ist z.B. dann nötig, wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt, mit dem eine Betriebsvereinbarung getroffen werden kann.

Bei einer individuellen Vereinbarung ist unbedingt zu beachten, dass mindestens der Umfang der Arbeitszeitreduzierung bzw. der Umfang der Kurzarbeit sowie der Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitszeitreduzierung bzw. der Kurzarbeit geregelt sind. Das Ende sollte sinnvollerweise auf einen Zeitpunkt vereinbart werden, der innerhalb der geltenden maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld liegt, wobei kurzfristige Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb jederzeit möglich sind.

Wichtig auch! Mit dem Arbeitgeber kann ein Aufstockungsbetrag vereinbart werden, d.h., dass der Arbeitgeber auch seinen Beitrag leistet, in dem er das Kurzarbeitergeld aufstockt. Die Vereinbarung sollte auf jeden Fall eine so genannte „Rückfallklausel“ enthalten: Sollte die Agentur für Arbeit  - gleich aus welchem Grund - die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnen, wird den von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten die volle Vergütung gezahlt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den DJV Hessen!

Quelle: DJV Hessen

Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz 

Der Gesetzgeber hat in der derzeitigen Corona-Ausnahmesituation das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Mit Inkrafttreten des neuen § 129 BetrVG, der für alle Beschlussfassungen ab dem 01.03.2020 gilt, können Betriebsräte ihre Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz abhalten und auch Beschlüsse fassen. Betriebsversammlungen sollen ebenfalls virtuell möglich sein.

Arbeitsrechtsexperten und Datenschützer empfehlen allerdings, von dieser Möglichkeit nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. Virtuelle Diskussionen können das direkte Gespräch nicht ersetzen. Ferner sind die bisher existierenden Programme, die Videotechnik anbieten, aus Datenschutzgesichtspunkten als nicht sicher anzusehen.

Präsenzsitzungen des Betriebsrats sollten daher unter Einhaltung von Sicherheitsabständen und Hygienemaßnahmen in einem geschützten Raum stattfinden. Es besteht auch die Möglichkeit, Sitzungen mit Beschlussfassungen außerhalb des Betriebs stattfinden zu lassen, wenn die zur Verfügung stehenden Sitzungsräume im Betrieb keinen Mindestabstand zulassen.

Soll eine Betriebsversammlung abgehalten werden, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Teilversammlung (§ 42 BetrVG), um die Abstandsregelungen einhalten zu können.

Quelle: DJV Hessen

Journalismus auch staatlich stützen

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, ihre wirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen stärker als bisher auf den Medienbereich auszudehnen und dabei das Gebot der Freiheit der Berichterstattung weiter stringent zu beachten.

Der DJV übernimmt damit Forderungen der britischen Schwestergewerkschaft National Union of Journalists (NUJ). Dazu gehört etwa die Forderung nach Steuergutschriften für Haushalte mit Zeitungs- bzw. Zeitschriftenabonnements.

Die Pressemitteilung vom DJV: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/journalismus-auch-staatlich-stuetzen.html

Quelle: Pressemitteilung DJV

Europa Open Air des hr-Sinfonieorchesters abgesagt

Das für August geplante Europa Open Air des hr-Sinfonieorchesters und der hr-Bigband in Frankfurt ist abgesagt worden. "Wir bedauern es sehr, dass diese beliebte Veranstaltung diesen Sommer leider nicht stattfinden kann", sagte der Intendant des Hessischen Rundfunks (hr), Manfred Krupp, am Dienstag.

Quelle: hessenschau.de

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