Corona-Update: Bundesrat beschließt Arbeit-von-morgen-Gesetz, Hessisches Hilfspaket für Künstler und Kulturschaffende, DJV-Forderung: Mehr Fotografen in die Fußballstadien, Orts- und Bezirksversammlungen beim DJV Hessen

Unser heutiges Corona-Update fasst das vom Bundesrat beschlossene „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ zusammen, mit dem nochmals Anpassungen wegen der Corona-Krise vorgenommen und Weiterbildungsförderungen für Beschäftigte beschlossen wurden. Lesen Sie auch, dass das Land Hessen ein Hilfspaket für Künstler und Kulturschaffende aufgelegt hat und dass der DJV endlich mehr Fotografen in den Fußballstadien sehen möchte. Außerdem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Verbandsarbeit in unseren Bezirken und Ortsverbänden langsam, aber sicher wieder anläuft.

Bundesrat hat Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen

 

Der Bundesrat hat am 15.05.2020 das Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen. Das Gesetz beinhaltet weitere Anpassungen wegen der Corona-Krise. Ferner soll die Weiterbildung von Arbeitnehmern gefördert werden.

Verlängerung Kurzarbeitergeld: In krisenhaften Situationen mit Branchen oder Regionen übergreifenden erheblichen Auswirkungen auf die Beschäftigung darf die Bundesregierung die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes befristet auf bis zu 24 Monate verlängern. Dazu muss nicht der gesamte Arbeitsmarkt betroffen sein.

Keine Anrechnung einer Nebentätigkeit: Für Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während des Arbeitsausfalls als Minijobber eine Nebentätigkeit in systemrelevanten Branchen aufnehmen, entfällt ab April 2020 die Anrechnung des daraus erzielten Einkommens auf das Kurzarbeitergeld vollständig.

Betriebsratsarbeit: Sitzungen und Beschlussfassungen von Betriebsräten sollen bis Ende 2020 auch per Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Dies gilt auch für die Einigungsstellen. Auch Betriebsversammlungen sollen bis Ende des Jahres audio-visuell durchgeführt werden können.

Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur betrieblichen Mitbestimmung treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. 

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Höhere Zuschüsse: Benötigt ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes (mindestens jeder fünfte Beschäftigte) Weiterbildungsmaßnahmen, werden die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt um jeweils zehn Prozent angehoben. 

Zusätzliche fünf Prozent Förderung sind möglich für den Fall, dass es im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen entsprechenden Tarifvertrag gibt.

Geringere Mindestdauer: Damit mehr Beschäftigte von den verbesserten Förderbedingungen profitieren, wird die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt.

Vereinfachte Verfahren: Die Antrags- und Bewilligungsverfahren für Arbeitgeber und Beschäftigte werden vereinfacht. Förderleistungen können ab 2021 vom Betrieb auch in einem Sammelantrag beantragt werden.

Weiterbildungsprämien: Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen wird für Eintritte in berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert.

Höhere Beteiligung der Agentur für Arbeit in Transfergesellschaften

Die Bundesagentur für Arbeit kann sich mit bis zu 75 Prozent an den Kosten der Qualifizierung in Transfergesellschaften beteiligen. Die Qualifizierungen können über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus gefördert werden.

Die Förderungen für berufliche Weiterbildung werden künftig für alle Arbeitnehmer gelten. Betroffene müssen für eine Qualifizierung nicht mehr mindestens 45 Jahre alt oder gering qualifiziert sein.

Prozesse bei der Arbeitsagentur werden digitalisiert

Die Vermittlungsprozesse der Bundesagentur für Arbeit sollen ab 2022 digitalisiert sein. Die Arbeitslos- und Arbeitsuchendmeldung soll elektronisch erfolgen und für Beratungen soll Videotelefonie genutzt werden.

Quelle: Bundesarbeitsministerium online

Hilfspaket für Künstler und Kulturschaffende

 

Arbeitsstipendium „Übergang meistern“: Hessen unterstützt freie Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das soll ihnen ermöglichen, neue Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit zu erarbeiten. Es steht in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden mit Erstwohnsitz in Hessen offen und wird durch die Hessische Kulturstiftung vergeben. Das Stipendium kann mittels eines einfachen Antrags mit einer kurzen Projektskizze beantragt werden. Es wird nicht als Einkommen auf etwaige Grundsicherungsleistungen angerechnet.

Anträge können vom 1. Juni an bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden.

Alle weiteren Informationen, Antragsvoraussetzungen und Ansprechpartner: https://www.hkst.de/de/arbeitsstipendien/

Projektstipendium „Hessen innovativ neu eröffnen“: Diese Fördermaßnahme dient dazu, neuartige, innovative Arbeits- und Vermittlungsansätze oder Dokumentationsformen aus der Pandemiezeit, beispielsweise auch im pädagogischen Bereich, zu verstärken, indem diese jetzt realisiert, dokumentiert oder publiziert werden können. Berechtigt sind individuell tätige Kunst- und Kulturschaffende aller künstlerischer Medien, künstlerisch arbeitende Gruppen und andere.

Alle weiteren Informationen, Antragsvoraussetzungen und Ansprechpartner: https://www.hkst.de/de/projektstipendium/

Quelle: Hessische Kulturstiftung online

Festivals und Spielstätten werden vom Land Hessen mit einem Sofortprogramm unterstützt.

Weitere Informationen: https://wissenschaft.hessen.de//kulturpaket

Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst online

DJV fordert: Mehr Fotografen in die Fußballstadien

 

Nach dem zweiten Wochenende mit Fußballspielen unter strengen Corona-Auflagen fordert der Deutsche Journalisten-Verband, die Zahl der Fotografinnen und Fotografen in den Stadien deutlich zu erhöhen. Mit diesem Anliegen hat sich der DJV in einem Brief an die Innenministerien der Bundesländer und die medien- und sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtags-Fraktionen gewandt. In dem Schreiben bittet der DJV darum, die Auflagen für Sportveranstaltungen dahingehend zu ändern, dass eine Aufstockung der Zahl der Journalistinnen und Journalisten bei Sportveranstaltungen möglich wird.

Pressemitteilung DJV: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/mehr-fotografen-ins-stadion.html

DJV Hessen: Arbeit in den Bezirks- und Ortsverbänden läuft wieder an

 

Die Arbeit in unseren Bezirken und Ortsverbänden ist wieder aufgenommen worden und erste Versammlungen haben schon virtuell stattgefunden.
Langsam, aber sicher möchten wir auch wieder Treffen in den Bezirks- und Ortsverbänden in der realen Welt planen. Die Einladungen zu den Terminen erhalten unsere Mitglieder, wie gewohnt, per E-Mail. Wir haben unsere Bezirks- und Ortsverbandvorsitzenden gebeten, Veranstaltungsorte zu wählen, in denen die Abstandsregeln auf jeden Fall eingehalten werden. Der guten Ordnung halber bitten wir unsere Mitglieder zu ihrer eigenen Sicherheit, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die allseits bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.

 

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