Corona-Update: Soforthilfen bei Liquiditätsengpässen, Mikrokredite, Aussetzung der Beiträge für die Rentenversicherung, keine Kinder-Notbetreuung für Journalisten

Heute erhalten Sie wieder Neuigkeiten über die wirtschaftliche Förderung des Landes Hessen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in der Corona-Krise. Wir haben unter anderem eine Linksammlung zusammengestellt, in der die wesentlichen Fördermöglichkeiten zusammengefasst sind.

Soforthilfen nur bei Liquiditätsengpässen

Von unseren Mitgliedern haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Soforthilfe des Landes Hessen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen nur bedingt ausgezahlt werde. Vom hessischen Wirtschaftsministerium erreicht uns dazu der Hinweis, dass die Soforthilfe grundsätzlich nicht für die Deckung der persönlichen Lebenshaltungskosten vorgesehen ist, sondern ausschließlich zur Kompensation von Liquiditätsengpässen des Betriebs oder der freischaffenden Tätigkeit. Für die Finanzierung des persönlichen Lebensunterhalts könne die Grundsicherung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür seien inzwischen erleichtert worden.

Der Antrag auf Soforthilfe ist beim RP Kassel zu stellen. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

Über die Grundsicherung informieren die Agenturen für Arbeit. https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Was gibt es für Alternativen?

Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität

Mit dem Förderprogramm Hessen-Mikroliquidität bietet die WIBank
Überbrückungskredite zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und Selbständige an, die aufgrund der aktuellen Situation in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Der Kreditrahmen beträgt 3.000 bis 35.000 Euro

Anträge sind ab dem 03.04.2020 möglich und bei der WIBank zu stellen. https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

Kapital für Kleinunternehmen

Auch dieses Programm wird von der WIBank angeboten. Kredite müssen hier im Hausbankverfahren beantragt werden. Der Kreditrahmenbetrag beträgt 25.000 bis 150.000 Euro. https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918

KfW-Unternehmerkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über die jeweilige Hausbank Kredite für Investitionen und Betriebsmittel für Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

KfW-Gründerkredite

Auch für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, hat die KfW ihr Programm ERP-Gründerkredit – Universell aufgestockt. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/

Steuern in Zeiten der Corona-Krise

Informationen des hessischen Finanzministeriums (Stand 23.03.2020) https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/faq_zum_thema_steuern_-_stand_23._maerz_2020.pdf

Selbstständige können Beiträge für Rentenversicherung aussetzen

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis zum 31.10.2020 aussetzen. Das gelte auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der Beiträge beantragen. Die Rentenversicherung werde die Höhe der Beiträge später rückwirkend den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Bei Fragen können sich Selbstständige an die Hotline der Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800/1000 4800 wenden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung online

Hilfen für Eltern – Notbetreuung für Kinder

Die hessische Landesregierung hat die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten bislang nicht als systemrelevant eingestuft. Damit fallen sie auch aus dem Programm für die Notbetreuung ihrer Kinder.

Was gibt es für Alternativen?

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Dafür ist das Infektionsschutzgesetz angepasst worden. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist,

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft ist.

Quelle: Bundesfamilienministerium online 

Kinderzuschlag – „Notfall-KiZ“

Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Corona-Hilfen haben Eltern mit Verdienstausfällen ab 01.04.2020 einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Quelle: Arbeitsagentur online

Entschädigung bei Tätigkeitsverbot wegen Quarantäne

Wer als Selbstständiger nicht arbeiten kann, weil er als Verdachtsfall in Quarantäne geschickt wurde (aber nicht krank ist), kann für die entgangenen Einnahmen eine Entschädigung beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen.https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7007.htm

Quelle: Hessisches Sozialministerium online

 

 

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