Corona-Update: Anhebung des Kurzarbeitergeldes, Verlängerung des Arbeitslosengeldes, Nachbesserung bei Wirtschaftshilfen

In unserem aktuellen Corona-Update informieren wir über die Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und eine geplante steuerliche Nachbesserung bei der Verlustverrechnung.

Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt angehoben werden:

  • bei einer um mindestens 50 Prozent reduzierten Arbeitszeit, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern angehoben werden
  • ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern längstens bis Ende 2020.

Die Regierungskoalition erweitert die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit: Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle: tagesschau.de

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden: um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig beschäftigt.

Quelle: tagesschau.de

Nachbesserung bei Wirtschaftshilfen

Die Koalition plant steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen, um deren Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.

Quelle: tagesschau.de

DJV begrüßt die Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Der Deutsche Journalisten-Verband wertet die Entscheidung des Koalitionsausschusses, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, als „wichtige Hilfestellung für Journalistinnen und Journalisten in einer sehr schwierigen Zeit“.

Pressemitteilung DJV vom 23.04.2020. https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/hilfe-fuer-journalisten.html

Quelle: DJV online

Rund 85 Tageszeitungen haben in Deutschland Kurzarbeit angemeldet

Rund 85 Tageszeitungen haben bundesweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Kurzarbeitergeld anzumelden. Von der Kurzarbeit sind auch Redakteurinnen und Redakteure betroffen. In Hessen wissen wir von zwei Tageszeitungen, in denen Redaktionen von Kurzarbeit betroffen sind.

Quelle: DJV

DJV-Bildungsnewsletter: Viele Seminare als Videokonferenz oder Webinare

Wir möchten Sie abschließend noch auf unseren DJV-Bildungsnewsletter aufmerksam machen. Viele Seminarangebote im Mai und Juni werden aus gegebenem Anlass als Videokonferenz oder Webinar angeboten.

Viel Spaß beim Stöbern!

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