Corona-Update: Corona-Hilfen für Selbständige

Die Bundesregierung hatte Ende Oktober „November-Hilfen“ für Unternehmen und Selbständige in der Corona-Pandemie beschlossen. An der Umsetzung bzw. den Modalitäten der „November-Hilfen“ wird noch gearbeitet. Sicher ist, dass das Überbrückungsgeld II bis 31.12.2020 verlängert wurde und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bis März 2021 gilt. Angekündigt ist zudem eine Überbrückungshilfe III.

Was ist mit den „November-Hilfen“?

Ende Oktober hatte die Bundesregierung neben dem Überbrückungsgeld II eine zusätzliche Hilfe für den November angekündigt. Anspruch haben sollen all diejenigen, die wegen des „Lockdowns-light“ im November den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Auch Soloselbständige sollen Anspruch auf Ersatz ihrer Einnahmen haben, nachdem sie über die bisherigen Hilfsprogramme ausschließlich ihre Fixkosten geltend machen konnten.

Grundsätzlich können Unternehmen und Selbständige Hilfen beanspruchen, wenn sie direkt von den Schließungen betroffen sind. Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.

Unternehmen und Selbständige als indirekt Betroffene können ebenfalls Anspruch auf Förderung haben. Dafür müssen sie nachweislich und regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit Unternehmen machen, die direkt von den Schließungen betroffen sind. Indirekt Betroffene können dann ebenfalls 75 Prozent der Umsätze geltend machen.

Für nach dem 31.10.2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Es kann auch der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Soloselbständige haben generell ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Wichtig: Die Anträge auf Zahlung eines Abschlags sollen voraussichtlich ab dem 25.11.2020 über die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums gestellt werden können: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Die Antragstellung der regulären Auszahlung der „November-Hilfen“ erfolgt wie bei den Überbrückungshilfen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.

Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. An den Details wird noch gearbeitet.

Quelle: Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium online

Überbrückungsgeld II bis 31.12.2020 verlängert – Anträge weiterhin nur über „prüfende Dritte“

Die Bundesregierung hat das Überbrückungsgeld II bis zum 31.12.2020 verlängert. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen bis Dezember 2020 unterstützt werden. Das Hilfspaket schließt nahtlos an das im Frühjahr beschlossene Überbrückungsgeld I an.

Der Antrag ist über einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer zu stellen.

Die Voraussetzungen zur Antragstellung finden Sie auf der Überbrückungshilfe-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Quelle: Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium online

Überbrückungshilfe III angekündigt

Die Bundesregierung beabsichtigt, die bestehenden Hilfsmaßnahmen mit einer Überbrückungshilfe III für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 zu verlängern. Profitieren sollen die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbständigen. An den Details wird noch gearbeitet.

Quelle: Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium online

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung gilt bis März 2021

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung sind laut Arbeits- und Sozialministerium über das Jahresende hinaus bis Ende März 2021 verlängert worden. Sie gelten seit Beginn der Corona-Krise im März. Seitdem ist die Vermögensprüfung bei Beziehern der Zahlungen ausgesetzt. Selbstständige können Leistungen zudem in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/verlaengerung-sodeg-und-zugang-grundsicherung

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales online

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