Zur Priorisierungsgruppe 3 zählen u. a. Personen in besonders relevanter Position sowohl in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Coronavirus-Impfverordnung sowie in einer Organisationseinheit oder Einrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 der CoronaImpfV, teilt das Hessische Ministerium für Inneres und Sport mit. Sämtliche Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienhäusern würden zur sogenannten Kritischen Infrastruktur zählen.
Medienvertreter sind in Hessen seit Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 als Angehörige der Priorisierungsgruppe 3 impfberechtigt, so das Hessische Ministerium für Inneres und Sport.
Der DJV Hessen hatte in einem offenen Brief an den Hessischen Ministerpräsidenten, Volker Bouffier, auf die Problematik, gerade für freie Berufskollegen, hingewiesen. Der DJV Hessen freut sehr darüber, dass das Ministerium für Inneres und Sport die herausragende Bedeutung der Presse damit wertgeschätzt hat.
Die Taskforce Impfkoordination des Landes Hessen habe laut dem Ministerium alle 28 Impfzentren inzwischen informiert.
Knud Zilian, 1. Vorsitzender des DJV-Hessen: „Ein schöner Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen, denen eine Menge Arbeit erspart bleibt“. Zilian dankte der Hessischen Staatskanzlei für das schnelle Einlenken.