„Neustarthilfe für Soloselbstständige“ von einmalig bis zu 7.500 Euro

Mit Pressemitteilung vom 16.02.2021 teilt das Bundesministerium für Finanzen mit, dass Soloselbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderungszeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ beantragen können. Diese wird als Vorschuss gewährt. Die tatsächliche Anspruchshöhe wird erst nach Ablauf des Förderungszeitraums berechnet. Der Antrag kann online, derzeit nur von natürlichen Personen, gestellt werden.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 16.02.2021 finden Sie unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/02/2021-02-16-neustarthilfe-startet.html

Hier gelangen Sie direkt zu den FAQ zur „Neustarthilfe für Soloselbstständige“:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Stand 17.02.2021

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