BND-Abhörpraxis ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss deshalb das BND-Gesetz ändern.

Das BND-Gesetz in der derzeitigen Form missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne, urteilten die Verfassungsrichter (Az. 1 BvR 2835/17). Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalistinnen und Journalisten besonders geschützt werden.

Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus DJV und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall betraf unter anderem die Grundsatzfrage, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind.

Pressemittelung DJV vom 19.05.2020: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/sieg-auf-ganzer-linie.html

Pressemitteilung BVerfG vom 19.05.2020: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-037.html;jsessionid=AB87D58683156D7797DA66E9859DF0DB.1_cid394

Quelle: Bundesverfassungsgericht online, DJV online

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