Corona-Update: Antragsformular auf Soforthilfe beim RP Kassel, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Infos für KMU, keine Einschränkung journalistischer Recherche

In unserem heutigen Corona-Update halten wir Sie wieder über alle Neuerungen auf dem Laufenden. Das Regierungspräsidium Kassel hat weitere Informationen für die Soforthilfe veröffentlicht. Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber möglich ist. Auf den Internetseiten von „Technologieland Hessen“ erhalten KMU ausführliche Informationen.

Soforthilfe beim RP Kassel beantragen – Fragen zum Antrag beantwortet das RP Kassel

Die Soforthilfe ist beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen. Dafür wird es ein Online-Formular geben, das voraussichtlich ab Montag, dem 30.03.2020 zur Verfügung steht. Bisher können noch keine Anträge gestellt werden.

Das Regierungspräsidium hat eine Seite für den Online-Antrag eingerichtet. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

Die Prüfung des Antrages und Auszahlungen erfolgen durch das Regierungspräsidium Kassel als antragsbearbeitende Stelle. 

Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet über die Förderfähigkeit.

Voraussetzungen:

Es können nur vollständige eingegangene Anträge berücksichtigt werden. Insbesondere ist die Umsatzsteuer-ID anzugeben. Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen. Für Anträge beim RP Kassel muss der erste Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in Hessen liegen.

Das Regierungspräsidium Kassen bittet darum, nur auf seine Internetseite zu gehen, wenn tatsächlich Soforthilfe benötigt wird. Es ist davon auszugehen, dass sehr viele Unternehmen und Selbständige einen Antrag stellen wollen. Es kann daher zu einer Überlastung des Systems kommen.

Ihr Ansprechpartner für die Anträge:

Regierungspräsidium Kassel Tel.: 0561/106 0

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel. https://rp-kassel.hessen.de/

Quelle: Regierungspräsidium Kassel online

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Grund der Corona-Krise leiden aber viele Unternehmen unter extremen Einnahmeausfällen.

Um den Unternehmen und Selbstständigen hier zu helfen, hat der GKV-Spitzenverband allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Also den Unternehmen und Selbstständigen, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu ermöglichen, die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend später zu zahlen.

Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist laut dem GKV-Spitzenverband grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen müsse beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann sei zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen gegebenenfalls verlängert werden müssen. Eine Stundung ist zunächst für die Monate März und April möglich.

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Krankenkassen.

Quelle: GKV Spitzenverband, PM vom 25.03.2020

Informationen von „Technologieland Hessen“ für KMU

Auf den Internetseiten von Technologieland Hessen finden Sie weitere ausführliche Informationen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) https://www.technologieland-hessen.de/corona

Quelle: Technologieland Hessen online

Selbsthilfegruppe für KMU bei Facebook

Zwei Unternehmer aus Hessen haben eine virtuelle Selbsthilfegruppe für kleinere und mittlere Unternehmen bei Facebook ins Leben gerufen. Dort geben Business-Coaches und Finanzexperten kostenlose Hilfestellung in allen Fragen rund um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus. Einmal wöchentlich soll es zudem eine Fragestunde geben. https://www.facebook.com/groups/CoronaHilfe2020/

Keine Einschränkungen journalistischer Recherche

Der Deutsche Presserat und seine Trägerorganisationen – der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) – weisen darauf hin, dass journalistische Recherchen gerade in der Corona-Krise dringend erforderlich sind und nicht behindert werden dürfen. Der Presserat empfiehlt Journalistinnen und Journalisten, sich bei Recherchen vor Ort stets eindeutig als Berufsangehörige zu identifizieren. Der bundeseinheitliche Presseausweis gilt dafür auf jeden Fall als hinreichendes Dokument. 

Anlass sind Anfragen von Reporterinnen und Reportern seit der Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen durch die Bundesregierung am vergangenen Wochenende. „Wir haben in Deutschland zwar keine generelle Ausgangssperre“, erklärt der designierte Sprecher des Presserats, Johannes Endres. „Aber in einigen Bundesländern kann es notwendig werden, dass Journalistinnen und Journalisten sich ausweisen“.  

„Der bundeseinheitliche Presseausweis ist ein offizieller Nachweis journalistischer Tätigkeit, der von den Innenministern der Länder unterstützt wird“, betont Endres. „Wir erwarten von den Sicherheits- und Einsatzkräften, dass sie die Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort recherchieren, unterstützen.“ Der bundeseinheitliche Presseausweis wird nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgestellt. 

„Die enorm gestiegenen Zugriffe auf Nachrichtenportale von Zeitungen und Zeitschriften und die höheren Einschaltquoten des Rundfunks zeigen das große Bedürfnis der Menschen nach verlässlichen Informationen“, so Endres. „Diese Nachfrage müssen Journalistinnen und Journalisten ohne Einschränkungen befriedigen können.“

Quelle: Deutscher Presserat, PM vom 26.03.2020

Hinweis: Der Presseausweis ist für DJV-Mitglieder gebührenfrei. Einfach Antrag ausfüllen und Sie erhalten den Presseausweis per Post. https://www.djv-hessen.de/service/presseausweise

Zeitungen, Anzeigenblätter und Stadtmagazine in der Corona-Krise

Daniel Majic von hessenschau.de hat zur Corona-Krise bei Zeitungen, Anzeigenblättern und Stadtmagazinen recherchiert. Seinen Bericht lesen Sie auf hessenschau.de  https://www.hessenschau.de/gesellschaft/anzeigen-brechen-weg-printmedien-in-der-corona-krise,corona-medien-krise-100.html

Keine Not-Kinderbetreuung für Journalisten?

Die hessische Landesregierung tut sich bislang schwer, die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten als systemrelevant einzustufen. Damit fallen Sie auch aus dem Programm für die Notbetreuung ihrer Kinder. Der DJV Hessen appelliert nochmals an die Landesregierung, der besonderen Bedeutung des Journalismus für die Aufklärung und die Information der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Journalistinnen und Journalisten sollten zum unabkömmlichen Bestandteil der kritischen Infrastrukturen gezählt werden.

 

 

Archiv bis Oktober 2013

Dieser Link öffnet ein separates Fenster mit den Artikeln der bisherigen Homepage des DJV Hessen von 2004 bis zum Oktober 2013.

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