Corona-Update: Erste Informationen zur Soforthilfe

Von der Corona-Krise Betroffene sollen Zuschüsse von Bund und Land erhalten. Das Geld soll in der nächsten Woche bereitstehen.

Wo kann ich die Soforthilfe beantragen?

Die Soforthilfe ist beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen. Dafür wird es ein Online-Formular geben, das voraussichtlich ab Freitag, dem 27.03.2020, ab 15:00 Uhr, zur Verfügung steht. Bisher können noch keine Anträge gestellt werden.

Das Regierungspräsidium hat eine Seite für den Online-Antrag eingerichtet. http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

Was ist eine Soforthilfe?

Die Soforthilfe ist ein (vorerst) einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. 
Achtung: Möglich könnte aber eine Rückforderung im nächsten Jahr sein, wenn der Empfänger in seiner Steuererklärung einen tatsächlichen Gewinn ausweist - dies ist angedacht, aber noch nicht entschieden!

Wie viel Soforthilfe gibt es?

Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, die nach Vollzeitäquivalenten bestimmt wird:

  • Einzelunternehmer und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern: max. 9.000 EUR Bund + 1.000 EUR Land = 10.000 EUR 
  • bis 10 Mitarbeiter: max. 15.000 EUR Bund + 5.000 EUR Land = 20.000 EUR
  • 11 bis 50 Mitarbeiter: max. 30.000 EUR Land (diese Förderstufe wird ausschließlich aus Mitteln des Landes Hessen gezahlt)

Achtung: Sollte der Liquiditätsengpass geringer als diese Summen sein, legt das RP Kassel einen geringeren Betrag als Soforthilfe fest.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Details zu dem Antragsverfahren und der Auszahlung sollen am Mittwoch, 25. März 2020 vorgestellt werden.

Wer fließt alles in die Vollzeitäquivalente ein?

Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend mitgezählt, Minijobber wohl nicht. Details dazu kommen in der Verordnung, die am Mittwoch, 25. März 2020 vorliegen soll.

Wer bekommt die Soforthilfe?

Berechtigt sind kleine und Kleinstunternehmer, Angehörige freier Berufe und Selbstständige mit bis zu 50 Beschäftigten. Für die Soforthilfe muss man "wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona" versichern.

Kann ich die Soforthilfe nur einmal erhalten?

Es ist bisher vorgesehen, dass es sich um einen einmaligen Zuschuss handelt.

Ich habe mehrere Geschäfte: Kann ich die Soforthilfe für jedes Geschäft bekommen?

Die Soforthilfe soll sicherstellen, dass vor allem Mietzahlungen und Leasingraten bedient werden können. Insofern kann sie (wohl) für jeden eigenständigen Gewerbebetrieb beantragt werden. Die Details dazu liegen aber noch nicht vor.

Welche anderen Hilfen gibt es noch?

Bei größeren Betrieben mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbank Kredite etwa der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden. Vom Land stehen auch Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank oder Kredite über die WI-Bank zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Umgang mit Liquiditätsengpässen. https://www.ihk-wiesbaden.de/gruendung/finanzierung-und-foerderung/zwischenfinanzierung-4722332

Quelle: IHK Wiesbaden vom 25.03.2020

Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Unterstützung:

Steuern in Zeiten der Corona-Krise. Informationen vom Hessischen Ministerium für Finanzen. https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/faq_zum_thema_steuern_-_stand_23._maerz_2020.pdf

Quelle: Hessisches Finanzministerium vom 23.03.2020

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