Scharfe Kritik des DJV Hessen an Durchsuchungen bei acht Fotografen

Razzien und Beschlagnahmen untergraben nach Meinung des DJV Hessen das Grundrecht auf Pressefreiheit. In aller Schärfe muss dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden kritisiert werden.

Wiesbaden, 07. Februar 2013 - Der Landesverband Hessen des Deutschen Journalistenverbandes (DJV Hessen) kritisiert das Vorgehen der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit den gestrigen Durchsuchungen bei Pressefotografen in aller Schärfe.

Insgesamt wurden die Wohnungen von acht freien Fotografen, davon einem aus Frankfurt/Main, durchsucht, um an mögliche Fotos von einer Attacke gegen einen Polizisten bei einer Demonstration zu gelangen. Diese in Hessen initiierten bundesweiten Razzien und Beschlagnahmen untergraben nach Meinung des DJV Hessen das Grundrecht auf Pressefreiheit. Nach Einschätzung des Verbandes - der in Hessen über 2.700 hauptberuflichen Wort- und Bildjournalisten vertritt - könnten die Maßnahmen einen Verstoß gegen das in der Strafprozessordnung verankerte Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) und Beschlagnahmeverbot (§ 97 StPO) sowie gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bedeuten.

Das hatte bereits 2007 im Cicero-Urteil festgestellt, dass Durchsuchungen bei Journalisten nur dann statthaft sind, wenn sie selbst nachweislich eine Straftat begangen haben. "Solche einschüchternden Eingriffe in die Pressefreiheit werden wir auf keinen Fall dulden", sagte Hans U. Heuser, Vorsitzender des DJV-Hessen in Wiesbaden. "Wir fordern Erklärungen der Sicherheitsbehörden und verlangen von der zuständigen Dienststelle kurzfristig darüber aufzuklären, wie es zu den Durchsuchungen kommen konnte."

Da den Behörden spätestens jetzt bekannt ist, dass die Fotografen in ihrer Eigenschaft als Presseangehörige bei der betreffenden Demonstration anwesend waren, sieht der DJV Hessen keine rechtliche Grundlage für die Einbehaltung oder gar Auswertung der beschlagnahmten Daten und Datenträger. Gefordert werde deshalb deren unverzügliche Herausgabe an die Eigentümer und die unwiderrufliche Vernichtung sämtlicher Kopien in Hand der Behörden (red).

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