„Wegen eines indirekten Zitates erwirkte der angebliche „Sektenguru“ Andreas Hortmann eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen das ,Darmstädter Echo‘, so der Verband Hessischer Zeitungsverleger (VHZV).
Danach sei die Verbreitung dieser abschätzigen Meinung über Hortmann unzulässig, weil sie nicht auf „tatsächlichen Anknüpfungstatsachen“ beruhe. Dagegen erhob das…
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