Bundesarbeitsgericht entscheidet über Klagen von Mitarbeitern gegen ihren Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am 10. April, ob der Verlag der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG) seine tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin nach Tarif bezahlen muss, obwohl die BTAG mittlerweile nur noch OT-Mitglied (ohne Tarifbindung) beispielsweise im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist.

Pressemitteilung: Mitarbeiter klagen gegen den Verlag der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG) / Foto: Heike Parakenings

Die Bremer Tageszeitungen sind 2005 aus der Tarifbindung ausgetreten, hatten dies der Belegschaft jedoch jahrelang verschwiegen, die Tarifvereinbarungen als OT-Mitglied jedoch all die Jahre anerkannt. Die Belegschaft durfte sogar streiken, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

2011 erst wurde der Austritt zufällig bekannt. Der damalige Vorstandsvorsitzende hatte die Belegschaft jedoch mit den Aussagen beruhigt, dass sich für die Tarifangestellten auch in Zukunft nichts ändern würde. Bis zum Jahr 2016 hielt diese Aussage, dann verweigerte der neue BTAG-Vorstand von einem Tag auf den anderen die Einhaltung der tariflichen Vereinbarungen.

Gegen dieses Vorgehen haben etliche Redakteure, Verlagsangestellte und Drucker beim Bremer Arbeitsgericht recht erfolgreich geklagt, doch der Verlag hat sich trotz zahlreicher verlorener Einzelprozesse nicht einsichtig gezeigt und ist vors Bundesarbeitsgericht in Erfurt gezogen. Sollten die Kolleginnen und Kollegen beim Bundesarbeitsgericht Erfolg haben, dürfte dies Auswirkungen auf weitere anhängige Klagen haben.

Begleitet wird die Verhandlung mit einer Protestaktion zwischen 11:30 und 13:30 Uhr vor dem Pressehaus an der Langenstraße in Bremen.

Fachausschuss Zeitungen, Agenturen & Zeitschriften

 

 

 

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Rolf Skrypzak

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