DJV Hessen fordert: Amtsblätter sollen pressemäßige Berichterstattung einstellen

Der Deutsche Journalistenverband Landesverband Hessen fordert Städte und Gemeinden auf, ihre Amtlichen Mitteilungsblätter so zu gestalten, dass sie als „staatliche Publikationen“ erkennbar sind. Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2018 (Az.: I ZR 112/17) entschieden, dass kommunale Publikationen unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in den Gemeinden“ enthalten.

Amtsblätter wie Zeitungen gestaltet /Foto: Brigitte Schwiertz

Staatliche Publikationen müssten auch in Hinblick auf Illustration und Layout als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformation beschränken, urteilten die höchsten deutschen Zivilrichter. Anderenfalls verstoßen sie gegen die notwendige Staatsferne.

„Wir erwarten von den Städten und Gemeinden, dass sie den Richterspruch aus Karlsruhe umsetzen“, sagt Knud Zilian, 1. Vorsitzender des Verbandes. Die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse, das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen ist die Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern sowie Nachrichtenportalen.

„Die amtlichen Mitteilungsblätter, die meist auch noch kostenlos verteilt werden, gefährden die Arbeitsplätze vieler Journalistinnen und Journalisten in den Lokalredaktionen“, so Zilian und fordert ein „Umdenken und Umsetzen“ in den Städten und Gemeinden.

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