BAG verwirft Beschwerde - hr muss Cutter festanstellen

Zwei Cutter des hr hatten beim Landesarbeitsgericht Frankfurt a.M. (LAG) durchgesetzt, dass sie rückwirkend wie Festangestellte zu behandeln sind. Eine Revision des hr gegen diese Entscheidung hatte das LAG nicht zugelassen. Dagegen legte der hr Beschwerde ein, die das Bundesarbeitsgericht jedoch jetzt „als unzulässig“ verwarf .

Damit sind die Cutter faktisch festangestellte Mitarbeiter des hr. Dieser wird nun einen Arbeitsvertrag mit ihnen abschließen müssen.

Cutter sind Mitglieder beim DJV Hessen

Der DJV Hessen hat die beiden Cutter, die Mitglieder des hessischen Landesverbandes sind, mit Rechtsschutz unterstützt. Knud Zilian

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