Fachausschuss Europa und Internationales in Straßburg
Die EU – ein funktionierendes System der Zusammenarbeit
Ansprechpartner*in
Michael Schwab
Pressereferent Philipp Bauer
Philipp Bauer, Pressereferent des EU-Parlaments, gibt Einblicke in die Struktur der EU und ihrer Gremien:
Über kaum eine „Institution“ wird mehr - oder kritischer - geredet als über die EU. Bestes Beispiel: Die sogenannte „Gurkenverordnung.“ Vor über 30 Jahren schrieb die EU die maximal zulässige Krümmung von Salatgurken vor. Ein „Stein des Anstoßes“ für viele. Und bis heute ein Symbol für den angeblichen „Regulierungswahn“ der Europäischen Union. Längst ist diese Verordnung wieder abgeschafft. Aber ihr Geist lebt in den Köpfen vieler Europäerinnen und Europäer unverdrossen fort. Die Europäische Union auf die Gurken- oder beispielsweise auf die Verpackungsverordnung reduzieren zu wollen, wird jedoch dem wahren Wirken der Gemeinschaft in keiner Weise gerecht. Sie ist ein funktionierendes System der Zusammenarbeit aller 27 Mitgliedsstaaten mit Gremien, die durch ihre Beschlüsse unmittelbar dem Wohl der Menschen in der Gemeinschaft dienen.
Licht im Dunkel der Vielfalt
Wie sich die EU zusammensetzt und welche Befugnisse ihre Gremien - beispielsweise das Parlament - haben, ist häufig kaum oder nur ansatzweise bekannt. Begriffe wie „Rat der EU“, „Europäischer Rat“ oder „Europarat“ und deren Zuständigkeiten sorgen zusätzlich für eine „babylonische Sprachverwirrung.“ „Licht ins Dunkel“ aus Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten bringt Philipp Bauer, Pressereferent im Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland. Mit ihm sprachen Mitglieder der Kommission Europa und Internationales des Deutschen Journalistenverbands (DJV) und des gleichnamigen Fachausschusses des DJV Hessen.
Seit der Europa-Wahl im Sommer 2024 gehören 720 Abgeordnete aus über 200 Parteien der Mitgliedsstaaten dem Parlament an, die wiederum in acht Fraktionen von der EVP (Europäische Volkspartei), der sozialdemokratischen (S&D), der Renew Europe, Grüne/ Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) bis hin zur Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), Patrioten für Europa (PfE), die Linke und schließlich in der Fraktion Europa der Souveränen Nationen (ESN) organisiert sind. Um die Balance großer zu kleineren Ländern zu gewährleisten, könne „kein Land mehr als 96 Abgeordnete oder weniger als sechs haben.“ Entsprechend hat Deutschland mit 96 EU-Parlamentariern die maximal mögliche Anzahl.
Nicht verwechseln
„Parlament und Rat müssen sich einigen“, damit Beschlüsse wie Richtlinien oder Verordnungen (Gesetze) zustande kommen können, erläutert Bauer den Entscheidungsprozess. Während die EU-Kommission in Brüssel die hierzu nötigen „Vorlagen liefert“, vertritt das Europäische Parlament die Bürgerinnen und Bürger der gesamten Europäischen Union und der „Rat der EU“ (Ministerrat) die jeweiligen nationalen Interessen. Der Rat ist jenes zentrale „Entscheidungsorgan“ der EU, in dem Minister aus den Mitgliedstaaten zusammenkommen, um EU-Rechtsakte zu erlassen und politische Maßnahmen zu koordinieren. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Ministerrat Gesetzgeber, entscheidet mit dem Parlament über den Haushalt der Union und legt die Grundlagen der Außen- und Sicherheitspolitik fest. Die großen Leitlinien für das politische Handeln der Union geben schließlich die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten im „Europäischen Rat“ vor, der viermal im Jahr tagt. Interessanterweise teilen sich beide – Ministerrat und „Europäischer Rat“ - ein Gebäude in Brüssel sowie eine Website. Nicht zu verwechseln sind der „Rat der EU“ und der „Europäische Rat“ mit einer weiteren Organisation, dem „Europarat“, der wiederum in Straßburg zuhause ist. Der 1949 gegründete „Europarat“ ist eine von der Europäischen Union unabhängige internationale Organisation, die den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum Ziel hat. Sein wichtigstes Instrument: die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Viele Rechte erkämpft
Zur Rolle des Parlaments erläutert Pressereferent Bauer, es habe sich „sehr viele Rechte inzwischen erkämpft.“ Gemeinsam mit dem Rat der EU ist es „Co-Gesetzgeber.“ Ein „Initiativrecht“ habe das 1979 erstmals direkt gewählte Parlament mit Sitz in Straßburg und „Arbeitsorten“ in Brüssel sowie Luxemburg allerdings noch immer nicht. Zwölf Mal im Jahr tagen die Abgeordneten an den Sitzungswochen in Straßburg im Plenum. Zusätzlich gibt es mehrere kürzere Plenartagungen in Brüssel, und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden in Brüssel statt. Diese sind wichtig, denn beim EU-Parlament handelt es sich um ein „Arbeitsparlament“. Im Ergebnis bedeutet das: Ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit passiert in den Ausschüssen, von denen es 22 sowie zwei Unterausschüsse gibt. Die Debatten im Plenum sind deshalb sehr unterschiedlich besucht, wie das Beispiel der Diskussion zur Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes oder European Media Freedom Act (EMFA) zeigt. Als Beobachter hatten DJV-Mitglieder an der Plenarsitzung teilgenommen.
24 offizielle Amtssprachen
So komplex die Gremienstruktur ist, so aufwendig ist die Kommunikation innerhalb der EU. Zwar sind vor allem Englisch und Französisch die „Arbeitssprachen“ in der Verwaltung des Europäischen Parlaments. Aber: Im Europäischen Parlament haben alle 24 Amtssprachen der EU denselben Stellenwert. Dokumente des Parlaments werden in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht, und die Abgeordneten haben das Recht, in der Amtssprache ihrer Wahl zu sprechen und zu schreiben. Dadurch wird auch sichergestellt, dass alle die Tätigkeit des Parlaments verfolgen können und Zugang dazu haben. Das heißt: „Jeder Rechtsakt liegt in 24 Sprachen vor“ und muss deshalb in die Sprache des jeweiligen Mitgliedslandes übersetzt werden..
Wichtige Themen: Regionalförderung und Bürokratieabbau
Eines der wichtigsten Themen aktuell ist der Haushalt, der für den Zeitraum von sieben Jahren von der Kommission als Entwurf erstellt und schließlich vom Rat sowie dem Parlament verabschiedet werden muss. Schwerpunkte im Haushalt der EU sind beispielsweise die Agrar- sowie die Kohäsionsförderung. Letztere ist die zentrale Investitionspolitik der Europäischen Union zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen ihren Mitgliedstaaten und Regionen. Ein weiteres „Mega-Thema“ in den Gremien der EU sei natürlich der „Bürokratieabbau.“ Immerhin habe es die EU bereits geschafft, das Gesetzgebungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Prinzipiell sind drei Lesungen bis zu einem Beschluss möglich. Faktisch aber dauere es nicht mehr so lang.
Infos zur EU
Mehr über die EU, ihre Beschlüsse und deren Auswirkungen auf den Einzelnen unter folgender Web-Adresse: www.what-europe-does-for-me.eu (Was Europa für mich tut). Oder direkt über das Verbindungsbüro des Parlaments in Berlin. Kontakt: presse-berlin@ep.europa.eu oder philipp.bauer@europarl.europa.eu
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